Jugendhilfeausschuss
Der Jugendhilfeausschuss besteht aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern gem. §§4 und 5 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch.
Der Jugendhilfeausschuss besteht aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern gem. §§4 und 5 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch.